Ab heute gilt die Mietpreisbremse nun auch für 12 Kommunen in Schleswig-Holstein!
Somit darf bei einer Wiedervermietung in Gebieten, in denen eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10% überschritten werden. Die Mietpreisbremse gilt für maximal fünf Jahre. Von der Beschränkung ausgeschlossen sind Neubauwohnungen und Erstvermietungen nach umfassender Modernisierung.
Betroffen sind: Hörnum, Kampen, Wenningstedt-Braderup und List auf Sylt, die Gemeinde Sylt unter anderem mit Westerland, Rantum und Keitum, Norderstedt und Wyk auf Föhr, Kiel, Barsbüttel, Glinde, Halstenbek und Wentorf bei Hamburg.
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