Das ist neu für den Vermieter: Ab dem 01.11.2015 soll die ein- und ausziehende Meldebescheinigung für Mieter wieder kommen. Das bedeutet für Vermieter, dass sie ihren Mieter künftig eine Bescheinigung ausstellen müssen. Hierfür bleiben nach Ein- bzw. Auszug maximal 2 Wochen Zeit. Wer sich daran hält, muss ein Bußgeld zahlen!
Für die Mieter bedeutet diese Änderung, dass sie bei Ab- oder Ummeldung bei der Behörde eine Bestätigung …vom Vermieter vorlegen müssen (wahlweise kann diese Bestätigung auch elektronisch vom Wohnungsgeber übermittelt werden).
Die Meldebestätigung muss folgende Angaben enthalten:
• Name und Anschrift des Vermieters
• Art des Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
• die Anschrift der Wohnung
• die Namen der meldepflichtigen Personen