Das Baukindergeld ist da: Die Voraussetzungen und die richtige Antragsstellung im Überblick:
Damit Familien mit Kindern das eigene Zuhause leichter finanzieren können, gewährt der Staat mit dem neuen Baukindergeld einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Ein Antrag kann seit dem 18.09.2018 gestellt werden. Wichtige Aspekte werden anhand der Informationen der KfW vorgestellt.
Voraussetzungen:
Damit die Förderung gelingt, müssen Familien mit Kindern und Alleinerziehende diese Voraussetzungen erfüllen:
Im Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die Kindergeld gezahlt wird.
Der Kaufvertrag (für ein neues oder bestehendes Haus oder für eine Eigentumswohnung) wurde frühestens am 01.01.2018 unterzeichnet. Bei einem Bau in Eigenregie darf die Baugenehmigung ebenfalls nicht vor dem 01.01.2018 erteilt worden sein.
Das neue Zuhause ist die einzige eigene Wohnimmobilie und sie befindet sich in Deutschland.
Das Haushaltseinkommen beträgt max. 90.000 EUR pro Jahr bei einem Kind. Für jedes weitere begünstigte Kind erhöht sich das Haushaltseinkommen um jeweils 15.000 EUR.
Beachten Sie: Als Haushaltseinkommen gilt das zu versteuernde Einkommen des Antragstellers und ggf. des Ehe- oder Lebenspartners aus eheähnlicher Gemeinschaft. Relevant ist das Durchschnittseinkommen des vorletzten Jahres vor der Antragstellung. Für Anträge in 2018 zählt also das Einkommen von 2016 und 2015.
Förderhöhe:
Der jährliche Zuschuss beträgt 1.200 EUR pro Kind und wird maximal 10 Jahre lang gewährt. Dies setzt jedoch voraus, dass das Eigenheim in dieser Zeit für eigene Wohnzwecke genutzt wird.
Entscheidend ist die Situation am Tag der Antragstellung. Das bedeutet z. B. dass das volle Baukindergeld auch für ein Kind gewährt wird, das am Tag nach der Antragstellung 18 Jahre alt wird. Kein Baukindergeld wird hingegen für Kinder gezahlt, die nach der Antragstellung geboren werden.
Förderdauer:
Neubauten sind begünstigt, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erteilt wurde. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.20120 unterzeichnet worden sein.
Die KfW macht jedoch eine Einschränkung: „Für das Baukindergeld stehen Bundesmittel in festgelegter Höhe zur Verfügung. Wir können den Zuschuss so lange zusagen, wie Mittel vorhanden
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der KfW https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Baukindergeld/ .