Wer eine Immobilie erbt, muss in der Regel nach Abzug der gesetzlichen Freibeträge eine Erbschaftssteuer zahlen. Der Verkehrswert gilt hierfür als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Erbschaftssteuer. Hierbei handelt es sich nicht um den ehemals gezahlten Kaufpreis sondern um den Marktwert. Liegt kein Gutachten über den Verkehrswert vor, greift das Finanzamt auf pauschale Vergleichswerte zurück – und die können die Erbschaftssteuer schnell in die Höhe treiben.
Im Gegensatz zum Finanzamt gehen wir als zertifizierte Sachverständige nicht pauschal am Schreibtisch vor, sondern beurteilen die Immobilie nach einem Ortstermin. So fließen auch Faktoren wie Ausstattung, baulicher Zustand, eventueller Modernisierungsstau sowie im Grundbuch eingetragene Rechte und Lasten in das Gutachten ein. Fällt unser ermittelter Verkehrswert niedriger aus als der des Finanzamtes, bestehen gute Aussichten die Steuerlast enorm zu senken!
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