Steuertipp!
Gelegentliche Fahrten zur Mietwohnung können steuerlich geltend gemacht werden. Auch bei bereits eingereichten Steuererklärungen, können diese noch berücksichtigt werden. Die Fahrt muss im Zusammenhang mit einem Besichtigungstermin oder dem Erhalt der Wohnung stehen. Somit können auch Strecken berücksichtigt werden, die aufgrund von Reparaturmaßnahmen oder das Ablesen des Zählerstandes, anfallen. Pro gefahrenen Kilometer können 0,30 € abgesetzt werden.