Seit dem 01.11.2015 müssen Vermieter bei der An- und Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitwirken und dem Mieter binnen zwei Wochen den Ein- bzw. Auszug schriftlich oder elektronisch bestätigen. Die Wiedereinführung der Vermieterbescheinigung soll Scheinanmeldungen entgegenwirken.
Folgende Daten müssen in der Bestätigung enthalten sein:
- Anschrift und Name des Vermieters
- Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
- Adresse der Wohnung
- Namen der meldepflichtigen Personen
Bei Verstößen, weil die Bescheinigung nicht oder falsch ausgestellt wurde, droht dem Vermieter ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Ganze 50.000 Euro muss zahlen, wer jemand anderem eine Wohnanschrift anbietet, ohne dass dieser jemand dort wirklich einzieht oder einziehen will.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter 04532/26306-13 zur Verfügung!
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