BEWERTUNG

Immobilienbewertung. Die Grundlage für alle Ihre Pläne.

Wir bewerten für Sie bebaute und unbebaute Grundstücke. Solche Bewertungen sind eine wichtige – in vielen Fällen unerlässliche Entscheidungshilfe für verschiedenen Anlässe. Grundsätzlich unterscheiden wir in

Verkehrswertgutachten

nach § 194 BauGB. Wertermittlung zur Vorlage bei Gericht, bei Finanz- und Steuerbehörden, Ehescheidungen, Erbauseinandersetzungen/-streitigkeiten, komplexen Vermögensumschreibungen/-übergängen, als Schiedsgutachten, Wertermittlung zur Vorlage bei Kreditinstituten zur Beleihung, zur eigenen Vermögensbewertung, unterstützend bei Kauf- und Verkaufsverhandlungen, zur Feststellung der Versicherungssumme, außergerichtliche Angelegenheiten bei Ehescheidungen

Verkaufswertermittlung

Wertermittlung zur Vorlage bei Kreditinstituten zur Beleihung, zur eigenen Vermögensbewertung, unterstützend bei Kauf- und Verkaufsverhandlungen, zur Feststellung der Versicherungssumme, außergerichtliche Angelegenheiten bei Ehescheidungen.

Für die Bewerung Ihrer Immobilie benötigen wir Bewertungsunterlagen, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Wir beschaffen dann weitere Unterlagen und Behördeninformationen, die sich i.d.R. nicht beim Auftraggeber befinden. Alle Unterlagen die vom Auftraggeber benötigt werden haben wir in Checklisten zusammengestellt. Sowohl für die Verkaufswertermittlung, als auch für das Verkehrswertgutachten.

Wir besichtigen das Grundstück und die vorhandenen baulichen Anlagen vor Gutachtenerstellung immer persönlich. Die Zugänglichkeit des Grundstücks und aller Räume ist für den Ortstermin erforderlich.

Wann ist eine Immobilienbewertung
wichtig für Sie?

  • Eheschließung
  • Ehescheidung, Gütertrennung
  • Nachlassbewertung
  • Erbauseinandersetzung
  • Ermittlung des Verkaufspreises
  • Vermögensübersicht und -aufteilung
  • Zwangsversteigerungsverfahren
  • Steuerliche Bewertungsfragen
  • Beleihungswertermittlung für Banken, Sparkassen und Versicherungen
  • Bewertung von Rechten u. Belastungen